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   VG Freiburg, 27.06.2008 - 1 K 737/08   

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VG Freiburg, 27.06.2008 - 1 K 737/08 (https://dejure.org/2008,25519)
VG Freiburg, Entscheidung vom 27.06.2008 - 1 K 737/08 (https://dejure.org/2008,25519)
VG Freiburg, Entscheidung vom 27. Juni 2008 - 1 K 737/08 (https://dejure.org/2008,25519)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus § 25 Abs 3 AufenthG 2004

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorrang eines privaten Interesses über eine Verlängerung eines Aufenthaltsrechts vor einem öffentlichen Interesse an einer sofortigen Ausreise; Änderung eines Aufenthaltszwecks der Teilnahme an einem Sprachkurs in den Aufenthaltszweck eines Studiums an einer ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 80 Abs. 5; AufenthG § 60 Abs. 2; AufenthG § 25 Abs. 3; AufenthG § 60 Abs. 7; AufenthG § 36 Abs. 2
    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Studium, Änderung des Aufenthaltszwecks, Anspruch, gesetzlicher Anspruch, subsidiärer Schutz, Krankheit, HIV/Aids, Russland, allgemeine Gefahr, extreme Gefahrenlage, ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus VG Freiburg, 27.06.2008 - 1 K 737/08
    In solchen Fällen kann Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in verfassungskonformer Anwendung nur dann gewährt werden, wenn im Abschiebezielstaat für den Ausländer (entweder aufgrund der allgemeinen Verhältnisse oder aufgrund von Besonderheiten im Einzelfall) landesweit eine extrem zugespitzte Gefahr wegen einer notwendigen, aber nicht erlangbaren medizinischen Versorgung zu erwarten ist, wenn mit anderen Worten der betroffene Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.10.2006 - 1 C 18/05 -, NVwZ 2007, 712).
  • BVerwG, 03.03.2006 - 1 B 126.05

    Asylantrag; (materielles) Asylgesuch; Abschiebungsverbot; asylrechtlicher

    Auszug aus VG Freiburg, 27.06.2008 - 1 K 737/08
    Eine ausschließliche Spezialzuständigkeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) ist folglich nicht begründet worden (vgl. zur Zuständigkeitsabgrenzung: BVerwG, Beschl. v. 3.3.2006 - 1 B 126/05 - NVwZ 2006, 830).
  • BVerwG, 29.04.2002 - 1 B 59.02

    Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Rechtliches

    Auszug aus VG Freiburg, 27.06.2008 - 1 K 737/08
    Dies ist nicht zuletzt dann anzunehmen, wenn ein Ausländer an einer Krankheit leidet, die sich im Falle der Rückkehr in sein Heimatland verschlimmert, weil er im Abschiebezielstaat nicht hinreichend behandelt werden kann, oder wenn die Krankheit im Abschiebezielstaat zwar grundsätzlich hinreichend behandelbar ist, der Ausländer die verfügbare medizinische Versorgung tatsächlich oder finanziell jedoch nicht erlangen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.9.1997 - 9 C 48.46 -, InfAuslR 1998, 125; Beschl. v. 29.4.2002 - 1 B 59.02 -, Buchholz 402.240, § 53 AuslG Nr. 60).
  • OVG Niedersachsen, 02.11.2006 - 11 ME 197/06

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Aufenthaltserlaubnis bezüglich des

    Auszug aus VG Freiburg, 27.06.2008 - 1 K 737/08
    Angewiesen ist der Ausländer oder der sonstige Familienangehörige auf die Lebenshilfe des jeweils anderen aber nur dann, wenn dieser die entsprechenden Leistungen auch tatsächlich erbringt; es kommt nicht darauf an, ob die von dem betreffenden Familienmitglied tatsächlich erbrachte Lebenshilfe auch von anderen Personen geleistet werden könnte (vgl. ausführlich mit zahlreichen Nachwiesen zur Rspr. zu § 22 AuslG: Nds. OVG, Beschl. v. 2.11.2006 - 11 ME 197/06 - InfAuslR 2007, 67).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2007 - 11 S 2364/07

    Statthaftigkeit des Eilrechtsschutzes bei Anfechtung der Ablehnung eines Antrags

    Auszug aus VG Freiburg, 27.06.2008 - 1 K 737/08
    Eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die Ablehnung eines Antrages auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels führt jedoch zum Wegfall der in § 58 Abs. 2 Satz 2 AufenthG geregelten Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.11.2007 - 11 S 2364/07 - InfAuslR 2008, 81).
  • OVG Hamburg, 02.05.2007 - 3 Bs 403/05

    Zur Beteiligung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge im

    Auszug aus VG Freiburg, 27.06.2008 - 1 K 737/08
    Dass die untere Ausländerbehörde entgegen § 72 Abs. 2 AufenthG (zum Zweck der Vorschrift: Hamb. OVG, Beschl. v. 2.5.2007 - 3 Bs 403/05 - AuAS 2007, 200) bei ihrer Entscheidung über das Vorliegen eines Abschiebungsverbots nicht das Bundesamt beteiligt hat, ist schließlich ebenfalls unschädlich.
  • OVG Hamburg, 30.05.2007 - 3 Bs 390/05

    Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums - Wechsel des Aufenthaltszweckes -

    Auszug aus VG Freiburg, 27.06.2008 - 1 K 737/08
    Es kann jedoch dahinstehen, ob diese Vorschrift in Fällen wie hier einschlägig ist, in denen der Aufenthaltszweck erst nach Zweckerreichung bzw. erfolgreichem Abschluss der ursprünglichen Ausbildung und nicht schon während der Geltung der ursprünglichen AE geändert wird (eine Anwendbarkeit der Sperrwirkung in diesen Fällen verneinend: Hailbronner, AuslR Band 1, § 16 Rdnr. 47 [Februar 2005]; ferner Storr/Kreuzer, in: Storr/Wenger/Eberle/Albrecht/Harms, Kommentar zum Zuwanderungsrecht, 2. Aufl. 2008, § 16 Rdrn. 19; a.A.: Hamb. OVG, Beschl. v. 30.5.2007 - 3 Bs 390/05 -, ZAR 2007, 333; offen lassend: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.2.2008 - 11 S 2746/07 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2008 - 11 S 2746/07

    Ausländerrechtlicher Eilrechtsschutz; keine Nachteile im Hauptsacheverfahren

    Auszug aus VG Freiburg, 27.06.2008 - 1 K 737/08
    Es kann jedoch dahinstehen, ob diese Vorschrift in Fällen wie hier einschlägig ist, in denen der Aufenthaltszweck erst nach Zweckerreichung bzw. erfolgreichem Abschluss der ursprünglichen Ausbildung und nicht schon während der Geltung der ursprünglichen AE geändert wird (eine Anwendbarkeit der Sperrwirkung in diesen Fällen verneinend: Hailbronner, AuslR Band 1, § 16 Rdnr. 47 [Februar 2005]; ferner Storr/Kreuzer, in: Storr/Wenger/Eberle/Albrecht/Harms, Kommentar zum Zuwanderungsrecht, 2. Aufl. 2008, § 16 Rdrn. 19; a.A.: Hamb. OVG, Beschl. v. 30.5.2007 - 3 Bs 390/05 -, ZAR 2007, 333; offen lassend: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.2.2008 - 11 S 2746/07 - juris).
  • VG Karlsruhe, 10.08.2006 - 6 K 1981/05

    Aufenthaltserlaubnis; Zuständigkeit der Ausländerbehörde für die Feststellung von

    Auszug aus VG Freiburg, 27.06.2008 - 1 K 737/08
    Eine Zuständigkeit des Regierungspräsidiums ist ferner zwar im Vorfeld bestimmter Aufenthaltstitel, nicht jedoch für die Entscheidung über diese und auch nicht im Zusammenhang mit der inzidenten Feststellung bzw. Ablehnung eines Abschiebungshindernisses gegeben (arge §§ 7 Abs. 1 Nr. 1, 8 AAZuVO; wie hier: VG Karlsruhe, Urt. v. 10.8.2006 - 6 K 1981/05 - VENSA).
  • VGH Hessen, 01.09.2006 - 9 UE 1650/06

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, subsidiärer Schutz, Anspruch, abgelehnte

    Auszug aus VG Freiburg, 27.06.2008 - 1 K 737/08
    Denn der Anspruch der Antragstellerin aus § 25 Abs. 3 Satz 1 AufenthG ist ein gesetzlicher Anspruch, weil er sich regelhaft bereits unmittelbar aus dem Gesetz ergibt und Anhaltspunkte für einen atypischen Fall - erst sein Vorliegen eröffnet auf der Rechtsfolgenseite ein Ermessen der Ausländerbehörde - hier von vornherein ausscheiden (in diesem Sinne auch: Hailbronner, a.a.O., § 25 Rdnr. 47 und § 16 Rdrn. 46; Wenger, in: Storr/Wenger/Eberle/Albrecht/Harms, a.a.O., § 10 Rdnrn. 4 und 8; Renner, AuslR, 8. Aufl. 2005, § 5 Rdnr. 25 und § 16 Rdrn. 16; Marx, Aufenthalts-, Asyl- und Flüchtlingsrecht, 3. Aufl. 2007, Seite 190 unter Hinweis auf Hess. VGH, Urt. v. 1.9.2006 - 9 UE 1650/06).
  • BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 48.96

    Asylrecht - Entscheidung über den Antrag auf Gewährung von Abschiebungsschutz

  • VG Freiburg, 25.04.2012 - 1 K 1757/10
    Mit rechtskräftigem Beschfuss vom 27.06.2008 (1 K 737/08) ordnete das Verwal­ tungsgericht Freiburg die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Klägerin gegen den Bescheid des Landratsamts Rottweil vom 30.01.2008 an.

    Dem Gericht liegen ein Heft Akten des Landratsamts Rottweil, ein Heft Wider­ spruchsakten des Regierungspräsidiums Freiburg sowie die Gerichtakten im Ver­ fahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (1 K 737/08) vor.

  • VG Freiburg, 20.01.2009 - 1 K 2359/08

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ehegattennachzug, Familienzusammenführung,

    Da Anhaltspunkte für einen atypischen Fall hier nicht ersichtlich sind, spricht vieles dafür, dass diese Soll-Regelung der Antragstellerin einen Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis unabhängig von der Sicherung des Lebensunterhalts gibt (vgl. zur parallelen Fragestellung in § 25 Abs. 3 Satz 1 AufenthG Beschl. d. Kammer v. 27.06.2008 - 1 K 737/08 -).
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